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Google Fonts DSGVO gerecht in die Webseite einbinden

Du bist selbst mit deinem eigenen Unternehmen auf dem Markt aktiv und willst deine gut aufgebaute Webseite nutzen, um Kunden zu gewinnen? Sicher hast du schon von Abmahnungen und Forderungen von Schadensersatz in Bezug auf Webseiten gehört? Hier geht es oft um fehlende Lizenzen, die man zum Beispiel benötigt, wenn man Bilder oder Schriften auf der Webseite einbindet. Doch häufig geht es vor allem auch um die sogenannte Datenschutzgrundverordnung. Du musst dir also unbedingt darüber im Klaren sein, dass deine Homepage mit der DSGVO bzw. der EU-DSGVO konform geht. Nur so verhinderst du eine mögliche Abmahnung. Inzwischen liegen auch immer mehr Gerichtsurteile hinsichtlich der DSGVO und EU-DSGVO vor. Du willst immer auf der sicheren Seite sein und über Neuerungen und Gesetzesänderungen im Bereich Datenschutz und Datenschutzerklärung informiert werden? Du willst beim Thema Web Font ebenfalls bestens informiert sein? Sprich uns gern zu den genannten Themen an und wir helfen dir kompetent und fachgerecht weiter!

Was ganz konkret ist ein Web Font? Wie kann man die Webseite auf Google Fonts prüfen?

Die Ansprüche an einen gut funktionierenden und auch mit dem Datenschutz konform gehenden Internetauftritt sind auch im Jahre 2022 nicht geringer geworden. Doch was sind in diesem Zusammenhang sogenannte Google Webfonts? Wie kann man diese lokal einbinden? Zunächst sind derartige Google Webfonts nichts weiter als ein Verzeichnis, welches Google seinen Nutzern zur Verfügung stellt. Ganz konkret geht es hier um Schriften. Insgesamt stehen mehr als 1400 Schriftarten in diesem Verzeichnis zur Verfügung. Doch geht es darum, diese lokal einbinden zu wollen, kommt wieder der                                                                  Datenschutz ins Spiel.

Grundsätzlich kann man sich hier folgende Regel verinnerlichen: Nicht alles, was im Netz kostenlos zum Download bereitsteht, darf auch ohne jede Regel für jeden denkbaren Zweck verwendet werden. Zunächst ist ein Download schnell geschehen und auch dann, wenn man sich als Laie entschließt, diese Google Webfonts lokal einbinden zu wollen, scheint man auf den ersten Blick keine Hilfe eines Fachmannes zu benötigen. Doch diese Annahme ist leider oft falsch. Wird ein Web Font nach dem erfolgreichen Download nicht korrekt eingebunden, so kann dies mit dem geltenden Datenschutz kollidieren.

Um nun die Webseite hinsichtlich Web Font zu überprüfen, benötigt man einen Scan. Hier gibt man einfach beim entsprechenden Anbieter im Netz den Link seiner Internetseite ein und startet dann die Prüfung. Zudem kann man derartige Informationen auch im eigenen Quelltext der Seite auslesen. Hier muss man sich einfach nur die sogenannte Quelltext-Ansicht aufrufen. Für den Laien kann es an diesem Punkt jedoch etwas schwierig werden, die Dinge korrekt zu interpretieren. Spättestens an diesem Punkt solltest du also bemerken, wie wichtig es ist, einen versierten Fachmann an seiner Seite zu haben.

Du wurdest bereits abgemahnt?

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Wie bindet man Google Fonts in die eigene Webseite ein?

Du willst jetzt selbst zur Tat schreiten und dir entsprechende Fonts auf die Website laden? Eine gute Wahl, denn so vereinfachst du dir viele Dinge um ein Vielfaches. Im Netz sucht man zunächst nach dem Google Webfonts Helper. Hier durchstöbert man gewissermaßen das Verzeichnis und wählt sich die Schriftart aus, die man nun einbinden oder auch ersetzt wissen möchte. Zudem gibt es hier auch die Option, bestimmte Schriftschnitte und einen Zeichensatz auszuwählen. Denke hier jedoch wieder an Dinge, wie den Datenschutz und die Datenschutzerklärung. Werden diesbezüglich Dinge nicht beachtet oder aus Unkenntnis einfach nicht erwähnt, droht immer im schlimmsten Fall eine teure Abmahnung? Du bist dir unsicher, wie du dich korrekt verhalten solltest und wie man Google Fonts korrekt einbindet? Wir helfen gern!

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Wir können auch helfen bevor die Abmahnung kommt!

Was ist bei der Einbindung von Google Fonts zu beachten (hinsichtlich DSGVO)?

Immer wieder wird im Netz vor Einbindung solcher Fonts auf die eigene Website gewarnt und pauschal als illegal bezeichnet. Genau dies ist jedoch so nicht ganz korrekt, auch wenn die Gerichte die Nutzung in weiten Teilen untersagt werden. Wichtig ist es dabei, die wesentlichen Grundregeln zu beachten. Auch hier sei jedoch noch einmal erwähnt, dass es für den Laien nicht einfach zu verstehen ist, wie man vorzugehen hat. Grundsätzlich sollte man sich jedoch für eine lokale Einbindung und eben nicht für eine dynamische Einbindung entscheiden. So können zum Beispiel die sensiblen Daten der Kunden auf dem eigenen Server gespeichert werden und werden nicht an Dritte übermittelt. Entsprechende Hinweise müssen sich jedoch auch hier wieder in der eigenen Datenschutzerklärung finden. Hier unterstützen wir dich gern bei Problemen und beantworten dir offene Fragen!

Urteil des Landgerichtes München zum Thema Datenschutzgrundverordnung und Web Fonts

Die Verkündung des Urteils des Landgerichts München aus dem August 2022 gegen Google Fonts hat große Aufmerksamkeit erregt und gleichzeitig die sogenannte „Abmahnindustrie“ zum Handeln aufgerufen. Wer eine Abmahnung erhält, sollte jedoch erst einmal kühlen Kopf bewahren und nicht automatisch das Geld sofort überweisen.

Worum geht es hier konkret? Google bietet über Google Fonts mehr als 1000 Schriftarten unter einer kostenlosen Lizenz an. Besonders Website-Betreiber nutzen dieses Tool, um sich die Arbeit zu erleichtern. Ein bestehender Nachteil, der in der Vergangenheit ignoriert wurde, ist die Verbindung zu den Servern der Google LLC in den Vereinigten Staaten. Die USA gehören bekanntlich nicht zur Europäischen Union und werden in Sachen Datenschutz und digitales Recht von deutscher Seite aus als ein unsicherer Drittstaat betrachtet. Diesen Aspekt hat auch das Landgericht München in sein Urteil einfließen lassen.

Das Landgericht München hat nun die Nutzung von Google Fonts im Internet untersagt. Grund: Personenbezogene Daten wurden ohne Erlaubnis an Google in den USA weitergegeben. Die Juristen stellten ferner fest, dass die Website-Betreiber durch die Weitergabe der IP-Adressen der Website-Besucher das informelle Selbstbestimmungsrecht der Kläger verletzten. Im Ergebnis wurde der Betreiber der betreffenden Internetseite zu einer Zahlung von 100 € verurteilt.

Fazit: Trotz Gesetzesänderung Ruhe bewahren

Du bist selbst noch ein Nutzer solcher Google Fonts auf deine eigene Internetseite? Jetzt solltest du dennoch ruhig bleiben und die nötigen Änderungen vornehmen. Bei Fragen und Problemen stehen wir dir gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Haben wir dein Interesse geweckt? Jetzt Kontakt aufnehmen!

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